Teilnahmebedingungen
Worum handelt es sich beim Internetagentur-Ranking?
Ursprünglich mit der Bezeichnung "New Media Service Ranking" gestartet, hat sich in den letzten Jahren das Ziel konkretisiert, Unternehmen bei der Suche nach einer Full-Service-Internetagentur zu unterstützen. Um diesem Ziel deutlicher Rechnung zu tragen, ist mit dem Jahr 2010 eine Umbenennung in Internetagentur-Ranking vorgenommen worden. Gleichzeitig wurden auch schon im Jahr 2009 die Erhebungskriterien verschärft, um stärker auf Full-Service-Internetagenturen zu fokussieren.
Wer organisiert das Internetagentur-Ranking?
Das Internetagentur-Ranking wird seit 2001 einmal jährlich gemeinsam durch die Kooperationspartner BVDW, Hightext iBusiness, Werben & Verkaufen und HORIZONT herausgegeben.
Welche Agenturen dürfen teilnehmen?
Für das Ranking zugelassen sind Full-Service-Internetagenturen. Sie bilden mehrere Ebenen der Wertschöpfungskette Ihrer Kunden (keine verbundenen Unternehmen) im Internet ab. Im Kern sind sie mit der Konzeption, Kreation und technischen Realisierung der Webauftritte betraut. Dafür halten die Agenturen eigenes Personal bereit. Mit diesem Kerngeschäft werden mindestens 60 Prozent des Honorarumsatzes einer Full-Service-Internetagentur erwirtschaftet. Agenturen, die weniger als 60 Prozent ihres Honorarsatzes mit diesem Kerngeschäft erwirtschaften, insbesondere Media-Agenturen, Performance-Agenturen, Unternehmensberatungen, Systemhäuser und Softwarehersteller finden in diesem Ranking keine Berücksichtigung.
Die Teilnahme der angemeldeten Agentur zur Aufnahme für das Ranking steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung eines Beirates, welcher sich aus Mitgliedern der ausrichtenden Kooperationspartner zusammensetzt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Ebenfalls ist die Teilnahme an das Vorliegen der Ehrenerklärung und gegebenenfalls an der Vorlage einer testierten Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, sofern angefordert, gebunden.
Wie werden die rankingrelevanten Honorarumsätze gemeldet?
Der Fragebogen wird auf der Seite von Hightext iBusiness zur Verfügung gestellt. Hightext iBusiness übenimmt die technische Realisierung des Fragebogens. Der Fragebogen des Internetagentur-Ranking wird auf mehreren Seiten durchgeführt. Erst auf der letzten Seite der Befragung wird der Fragebogen freigegeben. Dies ist hilfreich, da der Fragebogen oft nicht in einer Sitzung ausgefüllt werden kann, sondern Unternehmensdaten nachgereicht oder korrigiert werden müssen. Um diesen Service zu gewährleisten, ist ein Account zur Zugriffssicherung erforderlich, die über Hightext iBusiness hergestellt wird. Für diese Registrierung fallen keinerlei Kosten an.
Welche Angaben finden im Ranking Berücksichtigung?
Rankingrelevant sind die Angaben zum Honorarumsatz und zu den Mitarbeiterzahlen. Gerankt wird in einem ersten Schritt nach Honorarumsatz, in einem zweiten Schritt nach Mitarbeitern, in einem dritten Schritt nach Alphabet.
Genau wie die rankingrelevanten Angaben werden alle weiteren Unternehmensangaben vertraulich behandelt. Sie dienen lediglich dazu, die Glaubwürdigkeit der gemachten Angaben zu untermauern und werden für einen Branchenüberblick herangezogen. Eine Veröffentlichung dieser Angaben mit Rückschluss auf das jeweilige Unternehmen findet nicht statt.
Was muss bei den Angaben zu Mitarbeiterzahlen berücksichtigt werden?
Falls Agenturen zusätzlich zu kundenindividuellen Dienstleistungen rund um die Produktion interaktiver Medien ebenfalls Mitarbeiter für Dienstleistungen im Bereich der klassischen Medien anbieten, finden im Ranking nur Mitarbeiter Berücksichtigung, die der Produktion interaktiver Medien zugeordnet werden können, inklusive zurechenbarer Mitarbeiter aus Geschäftsführung und Verwaltung.
Was muss bei den Angaben zum Honorarumsatz berücksichtigt werden?
Als wichtigstes rankingrelevantes Kriterium wird der Honorarumsatz für alle in Deutschland erwirtschafteten Honorare und Provisionen mit kundenindividuellen Dienstleistungen rund um die Produktion interaktiver Medien herangezogen.
In den Honorarumsatz einzuberechnen sind ausschließlich die Nettoumsätze ohne MwSt. im Bereich Consulting, Konzeption und Umsetzung von Online-Lösungen im Internet/Intranet sowie von multimedialen Offline-Produkten. Hierunter fallen die Beratungshonorare sowie die Gestaltungs- und sonstigen Honorare plus die Werbemittlungserlöse (Media), die in Summe den Netto-Rohumsätzen (ohne MwSt., abzgl. Rabatte und Boni) entsprechen.
Unabhängig hiervon muss das Vorliegen einer Full-Service-Internetagentur, wie unter Punkt 3 beschrieben, gegeben sein.
Umsätze aus Leistungen, die nicht dem Kerngeschäft (siehe Ausführungen vorstehender Absatz) zugeordnet werden können dürfen nicht gemeldet werden, wie beispielsweise:
- Media Umsätze
- Umsätze aus dem Betrieb eigener Websites (z.B. Werbeerlöse, Online-Handel)
- Hosting/Access (Zugangs- und Speicherdienstleistungen)
- Netzwerkadministration
- EDV-Dienstleistungen
- Umsätze aus Drittleistungen wie Lizenzen oder Software
- Umsätze, Honorare oder Provisionen aus sämtliche Offline-Aktivitäten, die keinen multimedialen Hintergrund haben
Maßgebend ist der Honorarumsatz, der im letzten Kalenderjahr (nicht Geschäftsjahr) in Deutschland (mit inländischen oder ausländischen Kunden) erwirtschaftet wurde.
Wo wird das Ranking veröffentlicht?
In den Print- und Online-Publikationen der teilnehmenden Kooperationspartner, außerdem auf dieser Internetseite.
Wie wird die Richtigkeit der Angaben sichergestellt?
Alle teilnehmenden Agenturen erkennen diese Teilnahmebedingungen an und versichern schriftlich in einer Ehrenerklärung, dass die von Ihnen gemachten Angaben korrekt sind. Bei gegebenen Zweifeln an der Richtigkeit der übermittelten Angaben können die Kooperationspartner ein durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigtes Testat einfordern. Außerdem wird ein solches Testat für die ersten 50 Teilnehmer des Rankings eingefordert. Die Kosten dafür trägt der Teilnehmer. Aus dem gelieferten Testat muss explizit hervorgehen, dass die Teilnahmebedingungen des Internetagentur Rankings bei den gelieferten Angaben eingehalten wurden.
Nur nach Anerkennung der Teilnahmebedingungen, einer Beantwortung des Online-Fragebogens und unter Vorbehalt des Vorliegens der unterzeichneten Ehrenerklärung kann eine mögliche Aufnahme in das Ranking stattfinden.



